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   BVerwG, 05.01.1966 - IV B 256.65   

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BVerwG, 05.01.1966 - IV B 256.65 (https://dejure.org/1966,5009)
BVerwG, Entscheidung vom 05.01.1966 - IV B 256.65 (https://dejure.org/1966,5009)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Januar 1966 - IV B 256.65 (https://dejure.org/1966,5009)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Versagung einer Baugenehmigung wegen fehlender Erschließung des Grundstücks

Verfahrensgang

 
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  • BVerwG, 04.03.1960 - I C 43.59

    Versagen einer Wohnsiedlungsgenehmigung bei Entgegenstehen eines sonst

    Auszug aus BVerwG, 05.01.1966 - IV B 256.65
    Von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung ist die Frage, ob eine fehlende Erschließung des Grundstücks die Versagung der Baugenehmigung rechtfertigt, wenn innerhalb von drei Jahren vor Eingang des Bauantrages eine Bodenverkehrsgenehmigung erteilt worden ist (§ 21 des Bundesbaugesetzes; vgl. auch BVerwG I C 64.62 in BVerwGE 18, 242 und BVerwG I C 43.59 in BVerwGE 10, 202).
  • BVerwG, 28.04.1964 - I C 64.62

    Rechtsanspruch auf Erteilung einer Bodenverkehsgenehmigung; Geordnete

    Auszug aus BVerwG, 05.01.1966 - IV B 256.65
    Von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung ist die Frage, ob eine fehlende Erschließung des Grundstücks die Versagung der Baugenehmigung rechtfertigt, wenn innerhalb von drei Jahren vor Eingang des Bauantrages eine Bodenverkehrsgenehmigung erteilt worden ist (§ 21 des Bundesbaugesetzes; vgl. auch BVerwG I C 64.62 in BVerwGE 18, 242 und BVerwG I C 43.59 in BVerwGE 10, 202).
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