Rechtsprechung
BVerwG, 05.01.1966 - IV B 256.65 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,5009) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Versagung einer Baugenehmigung wegen fehlender Erschließung des Grundstücks
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.1965 - VII A 1217/63
- BVerwG, 05.01.1966 - IV B 256.65
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 04.03.1960 - I C 43.59
Versagen einer Wohnsiedlungsgenehmigung bei Entgegenstehen eines sonst …
Auszug aus BVerwG, 05.01.1966 - IV B 256.65
Von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung ist die Frage, ob eine fehlende Erschließung des Grundstücks die Versagung der Baugenehmigung rechtfertigt, wenn innerhalb von drei Jahren vor Eingang des Bauantrages eine Bodenverkehrsgenehmigung erteilt worden ist (§ 21 des Bundesbaugesetzes; vgl. auch BVerwG I C 64.62 in BVerwGE 18, 242 und BVerwG I C 43.59 in BVerwGE 10, 202). - BVerwG, 28.04.1964 - I C 64.62
Rechtsanspruch auf Erteilung einer Bodenverkehsgenehmigung; Geordnete …
Auszug aus BVerwG, 05.01.1966 - IV B 256.65
Von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung ist die Frage, ob eine fehlende Erschließung des Grundstücks die Versagung der Baugenehmigung rechtfertigt, wenn innerhalb von drei Jahren vor Eingang des Bauantrages eine Bodenverkehrsgenehmigung erteilt worden ist (§ 21 des Bundesbaugesetzes; vgl. auch BVerwG I C 64.62 in BVerwGE 18, 242 und BVerwG I C 43.59 in BVerwGE 10, 202).